Die modernen Methoden der Trance Medialität und des spirituell-psychologischen Coachings können Behandlungskosten massiv senken und den Betroffenen wirksam helfen. Jedoch werden diese Methoden von den Krankenkassen weder in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) noch in den Zusatzleistungen (VVG) berücksichtigt
Gewisse Krankenkassen beteiligen sich kulanterweise über die Zusatzversicherung (VVG) an den Kosten einer Trance Behandlung oder eines Coachings. Aus diesem Grund rechne ich die Behandlungen in Tarifrechnung mit Rückforderungsbeleg ab.
Eine Kostenbeteiligung ist in jedem Fall vorgängig mit deiner Krankenkasse abzuklären.